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Berlin Postkolonial e.V. PRESSEMITTEILUNG vom 12.08.2019

Bundesregierung fehlt politischer Wille zur zügigen Rückgabe menschlicher Körperteile aus kolonialen Unrechtskontexten

Wie aus der ernüchternden Antwort der Staatsministerin Prof. Monika Grütters (CDU) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen „Umgang mit und Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten“ (BT-Drucksache 19/11327) vom 23. Juli 2019 hervorgeht, fehlt es der Bundesregierung an der Bereitschaft, die dringlichste Aufgabe im Rahmen der Aufarbeitung des kolonialen Erbes entschlossen in Angriff zu nehmen

Die Bundesregierung hat sich mehrfach zur vorrangigen Provenienzforschung für menschliche Schädel, Skelette und andere Körperteile, die für rassistische Forschungen nach Deutschland verschleppt wurden, bekannt. Zudem hat sie die Sammlungen in Deutschland zu größtmöglicher Transparenz und zu einem frühzeitigen Austausch mit den Herkunftsgesellschaften über die Rückgabe von Human Remains aufgerufen. In den Antworten der Staatsministerin Grütters auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wird jedoch deutlich, dass selbst in den bundesbezuschussten Einrichtungen keine energischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele ergriffen werden. So muss die Staatsministerin eingestehen, dass aus diesen Sammlungen - der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung und der Stiftung Deutsches Historisches Museum - in den letzten fünf Jahren die Gebeine von nicht mehr als zwei (!) Menschen an ihre Nachfahren zurückgegeben wurden.

Auch in der Gegenwart steht es um das Engagement der Bundesregierung nicht wesentlich besser, obwohl Monika Grütters ausführlich von einem derzeit laufenden Provenienz-Projekt der SPK zu 1200 menschlichen Gebeinen aus Ostafrika berichtet. Sie verschweigt dabei, dass dieses Projekt nicht durch die Bundesregierung, sondern durch die Gerda-Henkel-Stiftung finanziert wird. Unerwähnt bleibt zudem, dass die Gebeine nicht nur aus Ruanda stammen, sondern dass 16 der bisher identifizierten 17 Herkunftsgemeinschaften in Tansania leben und dass dessen Botschaft darüber bis heute nicht offiziell informiert worden ist. Schließlich will sich die Bundesregierung auch nicht darauf festlegen lassen, dass sie die in Zukunft anstehenden Rückführungen und die aufwändigen Provenienzrecherchen zu ihren tausende Menschen umfassenden Berliner und Frankfurter Gebeinssammlungen aus Afrika, Ozeanien, den Amerikas und Asien finanzieren wird.

Ungeachtet aller Verlautbarungen sieht die Bundesregierung offenbar keinen Handlungsbedarf, der über die kolonialgeschichtliche Erweiterung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hinausgehen würde. An einer gesamtdeutschen Erhebung darüber, wie viele menschliche Gebeine aus kolonialen Kontexten wo liegen und noch immer für eine ethisch hochproblematische Wissenschaft verwendet werden, ist sie ausdrücklich nicht interessiert. Selbst eine historische Aufarbeitung der kolonialrassistischen Forschungspraxis in den bundesbezuschussten Einrichtungen ist nicht geplant.

Besonders auffällig ist der Widerwille der Bundesregierung aber gegenüber einer gesetzlich verankerten Rückgaberegelung. So hält sie ein Verbot der wissenschaftlichen Forschung an menschlichen Gebeinen aus kolonialrassistischen Kontexten und die Gewährung eines rechtlichen Anspruchs der Nachfahren bzw. Herkunftsgesellschaften auf die Rückführung ihrer Ahnen für überflüssig. Stattdessen soll die Entscheidung für oder gegen eine Restitutionen auch zukünftig den Sammlungen selbst vorbehalten bleiben - seien diese nun in Trägerschaft des Bundes, der Länder, der Kommunen oder von Privatpersonen.

Mnyaka Sururu Mboro, Vorstand von Berlin Postkolonial und DECOLONIZE Berlin, sagt dazu: „Wir in Tansania pflegen aus Respekt vor den Toten auch die Gräber der deutschen Kolonialisten. Wie zivilisiert ist ein Land, dass die Forschung an den Gebeinen unserer Ahnen, die in Pappkartons und Kellerregalen aufbewahrt werden, nicht verbietet und uns diese nicht so schnell wie möglich zurückgibt, damit sie würdevoll bestattet werden können?“

Christian Kopp, ebenfalls Vorstand von Berlin Postkolonial, ergänzt: „Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Freiburg, Göttingen, Bremen – fast jede deutsche Großstadt besitzt eine Sammlung von Körperteilen Kolonisierter aus aller Welt. Soll ihre Rückführung nicht ein weiteres Jahrhundert dauern, braucht es statt Lippenbekenntnissen eine gesetzliche Rückgabepflicht und ausreichende staatliche Mittel, die es den Museen und Universitäten ermöglichen, dieser Pflicht nachzukommen.“

Kontakt: Berlin Postkolonial e.V.,bueroatberlin-postkolonial [dot] de ( buero(at))berlin-postkolonial.de, 01799 100 976

Antwort Kleine Anfrage