Der Bund hat eine Pflicht zur Kolonialismus-Erinnerung! Als Organisationen der afrikanischen, asiatischen und Schwarzen Communitys und Akteur*innen der Kolonialismus-Aufarbeitung begrüßen wir die Fortschreibung der Förderung von Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit zur NS-Terrorherrschaft und zu SED-Unrecht. Zugleich protestieren wir scharf gegen die Nicht-Aufnahme von Kolonialismus-Aufarbeitung in die Gedenkstättenkonzeption. Wir fordern, dass für die Aufarbeitung von und Erinnerung an Kolonialismus vom Bund ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, adäquate Trägerstrukturen geschaffen und Lern- und Gedenkorte in der Entwicklung unterstützt werden. Kolonialismus als staatliches Verbrechen darf in seiner Aufarbeitung nicht allein den Ländern überlassen werden.